Belege & Ausgaben
Registrierkasse – brauche ich eine?
2 Min. Lesezeit
Eine Registrierkassenpflicht besteht erst, wenn BEIDE Grenzen überschritten sind: mehr als 15.000 € Jahresumsatz UND mehr als 7.500 € davon in bar (dazu zählen auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen vor Ort).
Was gilt dann?
- Die Pflicht beginnt mit dem viertfolgenden Monat nach dem Ende des Zeitraums, in dem beide Grenzen überschritten wurden.
- Zusätzlich gilt die Belegerteilungspflicht: Jede:r Kund:in bekommt einen Beleg.
- Die Kasse braucht eine technische Sicherheitseinrichtung (Signatur) und wird über FinanzOnline registriert.
Die App beobachtet deine Umsätze und meldet sich, wenn du in die Nähe der Grenzen kommst – für die Anschaffung und Registrierung der Kasse selbst brauchst du einen Kassenanbieter.
Tipp: Reine Überweisungs-Rechnungen (klassisches EPU-Consulting) lösen keine Kassenpflicht aus – bar ist das Schlüsselwort.
Allgemeine Information zur Bedienung der App, keine individuelle Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr.
Das könnte auch helfen
Bereit, es selbst auszuprobieren?
Leg los – ohne Konto sofort, oder mit kostenlosem Konto inklusive Cloud-Sicherung.