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Belege & Ausgaben

Registrierkasse – brauche ich eine?

2 Min. Lesezeit

Eine Registrierkassenpflicht besteht erst, wenn BEIDE Grenzen überschritten sind: mehr als 15.000 € Jahresumsatz UND mehr als 7.500 € davon in bar (dazu zählen auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen vor Ort).

Was gilt dann?

  • Die Pflicht beginnt mit dem viertfolgenden Monat nach dem Ende des Zeitraums, in dem beide Grenzen überschritten wurden.
  • Zusätzlich gilt die Belegerteilungspflicht: Jede:r Kund:in bekommt einen Beleg.
  • Die Kasse braucht eine technische Sicherheitseinrichtung (Signatur) und wird über FinanzOnline registriert.

Die App beobachtet deine Umsätze und meldet sich, wenn du in die Nähe der Grenzen kommst – für die Anschaffung und Registrierung der Kasse selbst brauchst du einen Kassenanbieter.

Tipp: Reine Überweisungs-Rechnungen (klassisches EPU-Consulting) lösen keine Kassenpflicht aus – bar ist das Schlüsselwort.

Allgemeine Information zur Bedienung der App, keine individuelle Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr.

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