Steuer-Ratgeber
Belegpflicht in Österreich: Welche Belege brauche ich – und wie lange?
4 Min. Lesezeit
Die Grundregel ist unbequem, aber einfach: Jede Betriebsausgabe braucht einen Beleg, sonst ist sie steuerlich verloren – und der Vorsteuerabzug gleich mit. Fehlen Belege in größerem Stil, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 184 BAO), erfahrungsgemäß nicht zu deinen Gunsten.
Stand: Juli 2026. Alle Grenzen und Sätze beziehen sich auf Österreich.
Wie lange aufbewahren?
Sieben Jahre ab Ende des Kalenderjahres (§ 132 BAO); Belege zu Grundstücken deutlich länger. Digital gescannt aufzubewahren ist zulässig, solange die Wiedergabe vollständig, geordnet und inhaltsgleich möglich bleibt – der Papierbeleg darf danach weg.
Was muss auf einer Rechnung stehen?
- Über 400 € brutto: volle Pflichtangaben nach § 11 UStG – u.a. Name und Anschrift beider Seiten, Menge/Art der Leistung, Datum, Entgelt, Steuersatz und -betrag, fortlaufende Nummer, UID des Ausstellers.
- Bis 400 € brutto genügt die Kleinbetragsrechnung: ohne Empfängerangaben, Bruttobetrag plus Steuersatz reicht.
- Für Kilometergeld und Taggelder genügen Eigenbelege (Fahrtenbuch, Reiseaufzeichnung) – ein Fremdbeleg existiert dort naturgemäß nicht.
Tipp: In Buchfink hängt das Belegbild direkt an der Buchung, die Bank-Gegenprobe »Geld weg, Beleg fehlt« findet Lücken sofort, und der Steuerberater-Export liefert alle Dokumente als ZIP – die Aufbewahrung ist damit miterledigt.
Allgemeine Information zur Bedienung der App, keine individuelle Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr.
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