Steuer-Ratgeber
UVA selbst machen: Schritt für Schritt zur Umsatzsteuervoranmeldung
5 Min. Lesezeit
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA, Formular U30) meldet dem Finanzamt, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du bezahlt hast. Die Differenz ist deine Zahllast – oder deine Gutschrift. Fällig ist sie am 15. des übernächsten Monats nach dem Meldezeitraum.
Stand: Juli 2026. Alle Grenzen und Sätze beziehen sich auf Österreich.
Monatlich oder quartalsweise?
Bis 100.000 € Vorjahresumsatz genügt die quartalsweise UVA, darüber ist sie monatlich abzugeben (§ 21 UStG). Kleinunternehmer:innen geben gar keine ab – für sie zählt nur die Grenzüberwachung.
So entsteht die UVA
- 1Jeden Beleg mit korrekter USt-Behandlung erfassen (Inland, Reverse Charge, EU-Erwerb …).
- 2Einnahmen und Ausgaben dem richtigen Zeitraum zuordnen – bei Ist-Besteuerung zählt das ZAHLdatum, nicht das Rechnungsdatum.
- 3Kennzahlen zusammenrechnen: Umsätze je Steuersatz, Vorsteuer, übergegangene Steuerschuld.
- 4Als XML bei FinanzOnline hochladen und die Zahllast bis zum 15. überweisen.
Die drei häufigsten Fehler
- Auslands-Abos (Software, Werbung) als normalen Inlandsbeleg erfassen – es ist Reverse Charge mit eigenen Kennzahlen.
- Bei Ist-Besteuerung nach Rechnungsdatum statt Zahldatum melden.
- Die USt-Zahlung ans Finanzamt selbst als Ausgabe verbuchen – sie ist ein durchlaufender Posten und gehört in keine UVA.
Tipp: In Buchfink entsteht die UVA laufend von selbst; neun automatische Prüfungen laufen vor jeder Meldung, und das FinanzOnline-XML kommt per Knopfdruck.
Allgemeine Information zur Bedienung der App, keine individuelle Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr.
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