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Steuer-Ratgeber

Kleinunternehmerregelung 2026: Wo liegt die Grenze?

4 Min. Lesezeit

Die Kleinunternehmergrenze liegt in Österreich seit 2025 bei 55.000 € Jahresumsatz – gemessen am tatsächlich vereinnahmten Entgelt, also brutto. Bleibst du darunter, verrechnest du keine Umsatzsteuer, gibst keine UVA ab und darfst dafür keine Vorsteuer abziehen (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG).

Stand: Juli 2026. Alle Grenzen und Sätze beziehen sich auf Österreich.

Was zählt in die Grenze?

  • Alle steuerbaren Umsätze deines Unternehmens zusammen – auch aus mehreren Tätigkeiten.
  • NICHT hinein zählen: durchlaufende Posten, USt-Gutschriften vom Finanzamt, Privateinlagen.
  • Gemessen wird brutto und nach Zufluss: Es zählt, was tatsächlich bei dir angekommen ist.

Was passiert beim Überschreiten?

Seit 2025 gibt es eine Toleranz von 10 Prozent: Bis 60.500 € bleibt die Befreiung im laufenden Jahr bestehen, ab dem Folgejahr giltst du als regelbesteuert. Überschreitest du auch die Toleranz, wird bereits der übersteigende Umsatz steuerpflichtig – mitten im Jahr.

Tipp: Buchfink überwacht die Grenze laufend und warnt in Stufen (nahe, überschritten, über der Toleranz), damit der Wechsel in die Regelbesteuerung nicht überraschend kommt.

Lohnt der freiwillige Verzicht?

Wer viel investiert oder überwiegend an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen verrechnet, kann zur Regelbesteuerung optieren und sich die Vorsteuer holen. Die Option bindet allerdings für fünf Jahre – das ist eine Rechenaufgabe, keine Bauchentscheidung.

Allgemeine Information zur Bedienung der App, keine individuelle Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr.

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