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Steuer-Ratgeber

Registrierkassenpflicht: Ab wann brauche ich wirklich eine Kasse?

4 Min. Lesezeit

Eine Registrierkasse brauchst du erst, wenn dein Betrieb ZWEI Grenzen gleichzeitig überschreitet: mehr als 15.000 € Jahresumsatz UND mehr als 7.500 € davon in bar (§ 131b BAO). Zu »bar« zählen auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen vor Ort. Die Pflicht beginnt mit dem viertfolgenden Monat nach dem Überschreiten.

Stand: Juli 2026. Alle Grenzen und Sätze beziehen sich auf Österreich.

Belegpflicht gilt trotzdem

Unabhängig von jeder Grenze gilt die Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO): Für jede Barzahlung ist ein Beleg mit fortlaufender Nummer auszustellen. Ein nummerierter Barbeleg aus der Buchhaltungssoftware genügt dafür – eine Registrierkasse ist dafür noch nicht nötig.

Was ist 2026 neu?

  • Die »Kalte-Hände«-Grenze für Umsätze im Freien (Maronistand, Marktfahrer, Schneebar) wurde von 30.000 € auf 45.000 € angehoben – bis dahin genügt die vereinfachte Losungsermittlung per Kassasturz.
  • Belege dürfen seit 2026 betragsunabhängig digital bereitgestellt werden, etwa als QR-Code am Display – Papier ist keine Pflicht mehr.

Grenze gerissen – was jetzt?

Dann führt kein Weg an einer zertifizierten Kasse mit Sicherheitseinrichtung (RKSV) vorbei: Signatureinheit, Datenerfassungsprotokoll, Registrierung über FinanzOnline. Gute Nachricht: Die Tagesabschlüsse einer zertifizierten Kasse lassen sich per DEP-Export in die Buchhaltung übernehmen – doppelt erfassen muss niemand.

Tipp: Buchfink zeigt live, wie viel der 7.500 €-Grenze verbraucht ist, stellt nummerierte Barbelege aus, führt das Kassabuch – und importiert den DEP-Export, sobald du eine zertifizierte Kasse hast.

Allgemeine Information zur Bedienung der App, keine individuelle Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr.

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