Steuer-Ratgeber
Sofort absetzen oder abschreiben? Die GWG-Grenze von 1.000 €
4 Min. Lesezeit
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 1.000 € netto Anschaffungskosten darfst du im Jahr des Kaufs zur Gänze absetzen (§ 13 EStG). Alles darüber kommt ins Anlagenverzeichnis und wird über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben – ein Laptop um 1.500 € netto also z.B. über drei Jahre statt sofort.
Stand: Juli 2026. Alle Grenzen und Sätze beziehen sich auf Österreich.
Die typischen Streitfälle
- Die Grenze gilt NETTO (für Vorsteuerabzugsberechtigte): Ein Gerät um 1.100 € brutto liegt mit rund 917 € netto noch unter 1.000 €.
- Wird eine Anlage doppelt erfasst – als Sofortaufwand UND im Anlagenverzeichnis –, ist die Abschreibung doppelt drin. Das fällt bei einer Prüfung auf.
- Umgekehrt verschenkt Geld, wer ein GWG unnötig über Jahre abschreibt statt sofort.
Pauschal statt einzeln? (2026)
Wer wenig Ausgaben hat, kann statt Einzelnachweis die Basispauschalierung nutzen: 2026 sind das 15 % der Umsätze (gedeckelt), für beratende und schriftstellerische Tätigkeiten 6 %. Ob sich das rechnet, ist reine Vergleichsrechnung – echte Ausgaben gegen Pauschale.
Tipp: Buchfink warnt, wenn ein Beleg über der GWG-Grenze als Sofortaufwand gebucht wurde (und umgekehrt), rechnet die AfA aus dem Anlagenverzeichnis automatisch und vergleicht im Jahres-Check, ob eine Pauschalierung günstiger wäre.
Allgemeine Information zur Bedienung der App, keine individuelle Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr.
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